5-389 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen
Prozedurenschlüssel 5-389 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-389 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 13 untergeordneten Codes.
Inklusive
Ligatur von Blutgefäßen
Exklusive
Delay-Operation vor autogener Brustrekonstruktion (5-399.f)
Hinweis
Die nähere Lokalisationsangabe ist für die mit ** gekennzeichneten Kodes in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-38 zu kodieren
Untergeordnete Codes
- 5-389.0 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Arterien Kopf, extrakraniell, und Hals
- 5-389.1 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Arterien Schulter und Oberarm
- 5-389.2 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Arterien Unterarm und Hand
- 5-389.3 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Aorta
- 5-389.4 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Arterien thorakal
- 5-389.5 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Arterien abdominal und pelvin
- 5-389.6 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Arterien viszeral
- 5-389.7 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Arterien Oberschenkel
- 5-389.8 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Arterien Unterschenkel und Fuß
- 5-389.9 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Tiefe Venen
- 5-389.a Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Oberflächliche Venen
- 5-389.x Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Sonstige endständig
- 5-389.y Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-389.
5-38...5-39 Operationen an den Blutgefäßen
Exklusive
Operationen an den Koronargefäßen (5-36)
Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen (5-025 ff.)(5-026 ff.)(5-027 ff.)
Operationen an intraspinalen Blutgefäßen (5-037 ff.)
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen (8-836 ff.)
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Implantation von Stents (8-84) und die Ballon-Angioplastie (8-836.0 ff.) sind gesondert zu kodieren
Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren (5-98a.0)
Die intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.0)
Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren (5-938 ff.)