5-38 Inzision, Exzision und Verschluss von Blutgefäßen
Prozedurenschlüssel 5-38 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-38 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 12 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-380 Inzision, Embolektomie und Thrombektomie von Blutgefäßen
- 5-381 Endarteriektomie
- 5-382 Resektion von Blutgefäßen mit Reanastomosierung
- 5-383 Resektion und Ersatz (Interposition) von (Teilen von) Blutgefäßen
- 5-384 Resektion und Ersatz (Interposition) an der Aorta
- 5-385 Entfernung und Verschluss von Varizen
- 5-386 Andere Exzision von (erkrankten) Blutgefäßen und Transplantatentnahme
- 5-387 Ligatur und Teilverschluss der Vena cava
- 5-388 Naht von Blutgefäßen
- 5-389 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen
- 5-38a Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen
- 5-38b Endoskopische Entnahme von Blutgefäßen zur Transplantation
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-38.
5-38...5-39 Operationen an den Blutgefäßen
Exklusive
Operationen an den Koronargefäßen (5-36)
Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen (5-025 ff.)(5-026 ff.)(5-027 ff.)
Operationen an intraspinalen Blutgefäßen (5-037 ff.)
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen (8-836 ff.)
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Implantation von Stents (8-84) und die Ballon-Angioplastie (8-836.0 ff.) sind gesondert zu kodieren
Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren (5-98a.0)
Die intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.0)
Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren (5-938 ff.)