5-39 Andere Operationen an Blutgefäßen und Zusatzinformationen zu Operationen an Blutgefäßen
Prozedurenschlüssel 5-39 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-39 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 13 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-390 Shuntoperationen zwischen großem und kleinem Kreislauf [Links-Rechts-Shunt]
- 5-391 Anlegen eines intraabdominalen venösen Shunts
- 5-392 Anlegen eines arteriovenösen Shunts
- 5-393 Anlegen eines anderen Shunts und Bypasses an Blutgefäßen
- 5-394 Revision einer Blutgefäßoperation
- 5-395 Patchplastik an Blutgefäßen
- 5-396 Transposition von Blutgefäßen
- 5-397 Andere plastische Rekonstruktion von Blutgefäßen
- 5-398 Operationen am Glomus caroticum und anderen Paraganglien
- 5-399 Andere Operationen an Blutgefäßen
- 5-39a Zusatzinformationen zu Operationen an Blutgefäßen
- 5-39b Intraluminale Valvuloplastie
- 5-39c Extraluminale Valvuloplastie
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-39.
5-38...5-39 Operationen an den Blutgefäßen
Exklusive
Operationen an den Koronargefäßen (5-36)
Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen (5-025 ff.)(5-026 ff.)(5-027 ff.)
Operationen an intraspinalen Blutgefäßen (5-037 ff.)
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen (8-836 ff.)
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Implantation von Stents (8-84) und die Ballon-Angioplastie (8-836.0 ff.) sind gesondert zu kodieren
Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren (5-98a.0)
Die intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.0)
Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren (5-938 ff.)