5-39a Zusatzinformationen zu Operationen an Blutgefäßen
Prozedurenschlüssel 5-39a aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
- Zusatzkode
5-39a ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 6 untergeordneten Codes.
Hinweis
Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig
Untergeordnete Codes
- 5-39a.0 Zusatzinformationen zu Operationen an Blutgefäßen: Intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems endständig
- 5-39a.1 Zusatzinformationen zu Operationen an Blutgefäßen: Temporäre atraumatische Okklusion von Blutgefäßen mit viskösem Polymer mit Umkehrphase endständig
- 5-39a.2 Zusatzinformationen zu Operationen an Blutgefäßen: Anwendung einer Gefäßprothese mit integriertem Stent endständig
- 5-39a.3 Zusatzinformationen zu Operationen an Blutgefäßen: Zusammenfügen eines Venenbypass-Grafts aus mindestens zwei Teilstücken endständig
- 5-39a.4 Zusatzinformationen zu Operationen an Blutgefäßen: Intraoperativ angefertigte Gefäßprothese endständig
- 5-39a.5 Zusatzinformationen zu Operationen an Blutgefäßen: Verwendung eines Führungsdrahtes mit Glasfasersensor zur Echtzeit-3D-Visualisierung endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-39a.
5-38...5-39 Operationen an den Blutgefäßen
Exklusive
Operationen an den Koronargefäßen (5-36)
Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen (5-025 ff.)(5-026 ff.)(5-027 ff.)
Operationen an intraspinalen Blutgefäßen (5-037 ff.)
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen (8-836 ff.)
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Implantation von Stents (8-84) und die Ballon-Angioplastie (8-836.0 ff.) sind gesondert zu kodieren
Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren (5-98a.0)
Die intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.0)
Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren (5-938 ff.)