5-36 Operationen an den Koronargefäßen
Prozedurenschlüssel 5-36 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-36 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 6 untergeordneten Codes.
Exklusive
Operationen bei kongenitalen Gefäßanomalien (5-357 ff.)
Hinweis
Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist, sofern nicht im Kode enthalten, gesondert zu kodieren (8-851 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-360 Desobliteration (Endarteriektomie) der Koronararterien
- 5-361 Anlegen eines aortokoronaren Bypasses
- 5-362 Anlegen eines aortokoronaren Bypasses durch minimalinvasive Technik
- 5-363 Andere Revaskularisation des Herzens
- 5-364 Anwendung eines mechanischen Anastomosensystems bei Operationen an den Koronargefäßen
- 5-369 Andere Operationen an den Koronargefäßen
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-36.
5-35...5-37 Operationen am Herzen
Exklusive
(Perkutan-)transluminale Gefäßintervention (8-836 ff.)
Perkutan-transluminale Koronarangioplastie (8-837.0 ff.)(8-837.1 ff.)
Shuntoperationen zwischen großem und kleinem Kreislauf (5-390 ff.)
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Eine Volumenreduktion im Rahmen der Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist nicht gesondert zu kodieren
Eine durchgeführte Osteosynthese (außer Drahtcerclagen) ist zusätzlich zu kodieren (5-93b ff.)