Zum Inhalt springen
OPS 2026 · Kapitel 5

5-364 Anwendung eines mechanischen Anastomosensystems bei Operationen an den Koronargefäßen

Prozedurenschlüssel 5-364 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Nicht endständig
  • Zusatzkode

5-364 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 2 untergeordneten Codes.

Hinweis

  • Diese Kodes sind Zusatzkodes und zu den jeweiligen Operationskodes aus dem Bereich 5-36 anzuwenden

  • Die Anwendung von mechanischen Anastomosensystemen zur Anlage proximaler Anastomosen und die Anwendung von mechanischen Anastomosensystemen zur Anlage distaler Anastomosen sind getrennt zu kodieren

Untergeordnete Codes

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-364.

5-36 Operationen an den Koronargefäßen

Exklusive

  • Operationen bei kongenitalen Gefäßanomalien (5-357 ff.)

Hinweis

  • Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist, sofern nicht im Kode enthalten, gesondert zu kodieren (8-851 ff.)

5-35...5-37 Operationen am Herzen

Exklusive

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Eine Volumenreduktion im Rahmen der Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist nicht gesondert zu kodieren

  • Eine durchgeführte Osteosynthese (außer Drahtcerclagen) ist zusätzlich zu kodieren (5-93b ff.)