5-388 Naht von Blutgefäßen
Prozedurenschlüssel 5-388 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-388 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 13 untergeordneten Codes.
Hinweis
Die nähere Lokalisationsangabe ist für die mit ** gekennzeichneten Kodes in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-38 zu kodieren
Die Verwendung eines Gefäßkopplers zur mikrovaskulären Anastomosierung ist zusätzlich zu kodieren (5-98c.7 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-388.0 Naht von Blutgefäßen: Arterien Kopf, extrakraniell, und Hals
- 5-388.1 Naht von Blutgefäßen: Arterien Schulter und Oberarm
- 5-388.2 Naht von Blutgefäßen: Arterien Unterarm und Hand
- 5-388.3 Naht von Blutgefäßen: Aorta
- 5-388.4 Naht von Blutgefäßen: Arterien thorakal
- 5-388.5 Naht von Blutgefäßen: Arterien abdominal und pelvin
- 5-388.6 Naht von Blutgefäßen: Arterien viszeral
- 5-388.7 Naht von Blutgefäßen: Arterien Oberschenkel
- 5-388.8 Naht von Blutgefäßen: Arterien Unterschenkel und Fuß
- 5-388.9 Naht von Blutgefäßen: Tiefe Venen
- 5-388.a Naht von Blutgefäßen: Oberflächliche Venen
- 5-388.x Naht von Blutgefäßen: Sonstige endständig
- 5-388.y Naht von Blutgefäßen: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-388.
5-38...5-39 Operationen an den Blutgefäßen
Exklusive
Operationen an den Koronargefäßen (5-36)
Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen (5-025 ff.)(5-026 ff.)(5-027 ff.)
Operationen an intraspinalen Blutgefäßen (5-037 ff.)
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen (8-836 ff.)
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Implantation von Stents (8-84) und die Ballon-Angioplastie (8-836.0 ff.) sind gesondert zu kodieren
Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren (5-98a.0)
Die intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.0)
Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren (5-938 ff.)