5-389.3 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Aorta
Prozedurenschlüssel 5-389.3 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-389.3 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 6 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-389.30 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Aorta: Aorta ascendens endständig
- 5-389.31 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Aorta: Arcus aortae endständig
- 5-389.32 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Aorta: Aorta thoracica endständig
- 5-389.33 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Aorta: Aorta abdominalis endständig
- 5-389.34 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Aorta: Aorta, Stent endständig
- 5-389.3x Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Aorta: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-389.3.
5-389 Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen
5-38...5-39 Operationen an den Blutgefäßen
Exklusive
Operationen an den Koronargefäßen (5-36)
Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen (5-025 ff.)(5-026 ff.)(5-027 ff.)
Operationen an intraspinalen Blutgefäßen (5-037 ff.)
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen (8-836 ff.)
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Implantation von Stents (8-84) und die Ballon-Angioplastie (8-836.0 ff.) sind gesondert zu kodieren
Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren (5-98a.0)
Die intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-39a.0)
Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren (5-938 ff.)