5-86a.1 Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen
Prozedurenschlüssel 5-86a.1 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
- Zusatzkode
5-86a.1 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 5 untergeordneten Codes.
Hinweis
Eingriffe an Gefäßen und Nerven sind jeweils einem Strahl zuzuordnen. Bei einzeitigen Eingriffen an beiden Füßen sind die einzelnen Mittelfuß- und Zehenstrahlen zu addieren und mit dem der Summe entsprechenden Kode anzugeben
Es sind Operationen aus folgenden Bereichen zu berücksichtigen: Operationen an den Nerven und Nervenganglien (5-04)
Es sind Operationen aus folgenden Bereichen zu berücksichtigen: Andere Operationen an den Nerven und Nervenganglien (5-05)
Es sind Operationen aus folgenden Bereichen zu berücksichtigen: Operationen an den Blutgefäßen (5-38...5-39)
Es sind Operationen aus folgenden Bereichen zu berücksichtigen: Operationen an anderen Knochen (5-78)
Es sind Operationen aus folgenden Bereichen zu berücksichtigen: Reposition von Fraktur und Luxation (5-79)
Es sind Operationen aus folgenden Bereichen zu berücksichtigen: Offen chirurgische Gelenkoperationen (5-80)
Es sind Operationen aus folgenden Bereichen zu berücksichtigen: Arthroskopische Gelenkoperationen (5-81)
Es sind Operationen aus folgenden Bereichen zu berücksichtigen: Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz (5-82)
Es sind Operationen aus folgenden Bereichen zu berücksichtigen: Operationen an Muskeln, Sehnen, Faszien und Schleimbeuteln (5-85)
Es sind Operationen aus folgenden Bereichen zu berücksichtigen: Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten und andere Operationen an den Bewegungsorganen (5-86)
Untergeordnete Codes
- 5-86a.10 Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen: Zwei Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen endständig
- 5-86a.11 Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen: Drei Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen endständig
- 5-86a.12 Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen: Vier Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen endständig
- 5-86a.13 Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen: Fünf Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen endständig
- 5-86a.14 Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen: Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen: Sechs oder mehr Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-86a.1.
5-86a Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Die durchgeführten Eingriffe sind gesondert zu kodieren
5-86 Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten, andere Operationen an den Bewegungsorganen und Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen
Inklusive
Operationen bei kongenitalen Anomalien des Fußes
Operationen bei anderen kongenitalen Anomalien des Bewegungsapparates
Andere Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)
5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)