5-82 Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz
Prozedurenschlüssel 5-82 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-82 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.
Hinweis
Eine Abtragung von Osteophyten ist nicht gesondert zu kodieren
Eine durchgeführte Knochentransplantation und -transposition ist gesondert zu kodieren (5-784 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-820 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk
- 5-821 Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Hüftgelenk
- 5-822 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk
- 5-823 Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Kniegelenk
- 5-824 Implantation einer Endoprothese an Gelenken der oberen Extremität
- 5-825 Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese an Gelenken der oberen Extremität
- 5-826 Implantation einer Endoprothese an Gelenken der unteren Extremität
- 5-827 Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese an Gelenken der unteren Extremität
- 5-828 Implantation, Revision, Wechsel und Entfernung eines Knochenteilersatzes und Knochentotalersatzes
- 5-829 Andere gelenkplastische Eingriffe
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-82.
5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)