5-79 Reposition von Fraktur und Luxation
Prozedurenschlüssel 5-79 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-79 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 13 untergeordneten Codes.
Exklusive
Geschlossene Reposition ohne Osteosynthese (8-200 ff.)
Frakturosteosynthese an der Wirbelsäule (5-83b ff.)
Osteosynthese am knöchernen Thorax (5-346.c ff.)(5-346.d ff.)(5-346.e ff.)(5-346.f ff.)(5-349.0)
Pseudarthrosebehandlung (5-782 ff.)(5-784 ff.)(5-93b ff.)(5-789.c ff.)(5-78a ff.)
Knöcherne Refixation (Reinsertion) des Kreuzbandes (5-802.2)(5-802.3)
Knöcherne Refixation (Reinsertion) des Kapselbandapparates des Kniegelenkes (5-802.a)(5-802.b)
Refixation eines osteochondralen Fragmentes (5-801.3 ff.)(5-812.3 ff.)
Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese (5-78a ff.)
Osteosynthese einer Sakrumfraktur mit (Teil-)Fixierung des Osteosynthesematerials in der Lendenwirbelsäule (5-83b ff.)
Hinweis
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur operativen Versorgung einer Weichteilverletzung bei einer Fraktur oder Luxation sind gesondert zu kodieren: Wunddebridement (5-896 ff.)
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur operativen Versorgung einer Weichteilverletzung bei einer Fraktur oder Luxation sind gesondert zu kodieren: Gefäßnaht (5-388 ff.)
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur operativen Versorgung einer Weichteilverletzung bei einer Fraktur oder Luxation sind gesondert zu kodieren: Nervennaht (5-044 ff.)
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur operativen Versorgung einer Weichteilverletzung bei einer Fraktur oder Luxation sind gesondert zu kodieren: Kompartmentresektion (5-852.b ff.)
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur operativen Versorgung einer Weichteilverletzung bei einer Fraktur oder Luxation sind gesondert zu kodieren: Muskel- oder Sehnennaht (5-853.1 ff.)(5-855.1 ff.)(5-855.2 ff.)
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur operativen Versorgung einer Weichteilverletzung bei einer Fraktur oder Luxation sind gesondert zu kodieren: Muskel- oder Sehnennaht an der Hand (5-840.6 ff.)(5-843.6)
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur operativen Versorgung einer Weichteilverletzung bei einer Fraktur oder Luxation sind gesondert zu kodieren: Weichteildeckung (5-90)
Die Durchführung einer zweiten Osteosynthese, z.B. bei einer Zwei-Etagen-Fraktur, ist gesondert zu kodieren
Eine Mehrfragment-Fraktur wird als Fraktur mit mehr als zwei Fragmenten definiert. Dazu gehört auch eine Fraktur mit Biegungskeil. (Klein-)Fragmente, die bei der Säuberung des Frakturspaltes entfernt werden, sind nicht zu zählen. Eine Zwei-Etagen-Fraktur besteht dagegen aus zwei Frakturen an unterschiedlichen Lokalisationen des gleichen Knochens
Bei Fehlen der Angabe Einfach- oder Mehrfragment-Fraktur ist die Operation als Einfach-Fraktur zu kodieren
Die arthroskopisch assistierte Versorgung einer Fraktur ist zusätzlich zu kodieren (5-810.6 ff.)
Die Durchführung einer Osteotomie ist gesondert zu kodieren (5-781 ff.)
Eine Schraubenosteosynthese ist eine Osteosynthese, die nur mit einer oder mehreren Schrauben, ggf. mit zusätzlicher Unterlegscheibe, erfolgt
Eine Osteosynthese mittels (intramedullärem) Draht oder Zuggurtung/Cerclage ist eine Osteosynthese, die nur mit einem/einer oder mehreren (intramedullären) Drähten oder Zuggurtungen/Cerclagen, ggf. mit zusätzlicher Aufhängeschraube, erfolgt
Eine Plattenosteosynthese ist eine Osteosynthese, die mit einer Platte und den Schrauben, die zur Fixierung der Platte benötigt werden, erfolgt
Eine Plattenosteosynthese durch winkelstabile Platte ist eine Osteosynthese, bei der mindestens eine der zur Fixierung der Platte benötigten Schrauben winkelstabil eingebracht wird
Die Hämatomausräumung im Weichteilbereich bei einer Fraktur oder Luxation ist im Kode enthalten. Sie ist nur dann gesondert zu kodieren, wenn es sich um einen separaten Eingriff handelt
Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz und die Verwendung des Zements bei einer Verbundosteosynthese sind gesondert zu kodieren (5-785 ff.)
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)
Eine durchgeführte Knochentransplantation und -transposition ist gesondert zu kodieren (5-784 ff.)
Die Augmentation von Osteosynthesematerial ist zusätzlich zu kodieren (5-86a.3)
Bei Verfahrenswechsel oder Wechsel von Teilen des Osteosynthesematerials sind die Entfernung des Osteosynthesematerials und die erneute Osteosynthese mit einem Kode aus 5-78a ff. oder bei Reposition einer Fraktur mit 5-79 zu kodieren
Die zugangsbedingte Darstellung eines Nerven ist nicht gesondert zu kodieren
Untergeordnete Codes
- 5-790 Geschlossene Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosynthese
- 5-791 Offene Reposition einer einfachen Fraktur im Schaftbereich eines langen Röhrenknochens
- 5-792 Offene Reposition einer Mehrfragment-Fraktur im Schaftbereich eines langen Röhrenknochens
- 5-793 Offene Reposition einer einfachen Fraktur im Gelenkbereich eines langen Röhrenknochens
- 5-794 Offene Reposition einer Mehrfragment-Fraktur im Gelenkbereich eines langen Röhrenknochens
- 5-795 Offene Reposition einer einfachen Fraktur an kleinen Knochen
- 5-796 Offene Reposition einer Mehrfragment-Fraktur an kleinen Knochen
- 5-797 Offene Reposition einer Fraktur an Talus und Kalkaneus
- 5-798 Offene Reposition einer Beckenrand- und Beckenringfraktur
- 5-799 Offene Reposition einer Azetabulum- und Hüftkopffraktur mit Osteosynthese
- 5-79a Geschlossene Reposition einer Gelenkluxation mit Osteosynthese
- 5-79b Offene Reposition einer Gelenkluxation
- 5-79c Andere Reposition von Fraktur und Luxation
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-79.
5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)