5-861.y Replantation untere Extremität: N.n.bez.
Prozedurenschlüssel 5-861.y aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Endständig, kodierbar
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-861.y.
5-861 Replantation untere Extremität
Hinweis
Die Durchführung der Replantation erfolgt mit dem Ziel, die Funktion und Vitalität einer ganz oder unter Vitalitätsverlust teilweise abgetrennten Extremität wiederherzustellen
Der Kode ist nur anzugeben, wenn mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt wurden: Eine Osteosynthese/Arthrodese
Der Kode ist nur anzugeben, wenn mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt wurden: Zwei Gefäßnähte, davon mindestens eine Arteriennaht
Der Kode ist nur anzugeben, wenn mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt wurden: Eine Nervennaht oder Rekonstruktion eines Nerven mittels Nervenröhrchen
Der Kode ist nur anzugeben, wenn mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt wurden: Eine Sehnennaht
Alle durchgeführten Osteosynthesen/Arthrodesen, Gefäßnähte, Nervennähte und Sehnennähte sind im Kode enthalten
Die Deckung eines Weichteildefektes ist gesondert zu kodieren (5-90)
Eine Transplantation von Gefäßen, Nerven oder Knochen (5-38)(5-39)(5-04)(5-05)(5-784 ff.) ist gesondert zu kodieren
Die Verwendung eines Gefäßkopplers zur mikrovaskulären Anastomosierung ist zusätzlich zu kodieren (5-98c.7 ff.)
5-86 Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten, andere Operationen an den Bewegungsorganen und Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen
Inklusive
Operationen bei kongenitalen Anomalien des Fußes
Operationen bei anderen kongenitalen Anomalien des Bewegungsapparates
Andere Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)
5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)