5-559.x Andere Operationen an der Niere: Sonstige
Prozedurenschlüssel 5-559.x aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-559.x ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 5 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-559.x0 Andere Operationen an der Niere: Sonstige: Offen chirurgisch lumbal endständig
- 5-559.x1 Andere Operationen an der Niere: Sonstige: Offen chirurgisch abdominal endständig
- 5-559.x2 Andere Operationen an der Niere: Sonstige: Thorakoabdominal endständig
- 5-559.x3 Andere Operationen an der Niere: Sonstige: Laparoskopisch oder retroperitoneoskopisch endständig
- 5-559.xx Andere Operationen an der Niere: Sonstige: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-559.x.
5-559 Andere Operationen an der Niere
Exklusive
Biopsie der Niere durch Inzision (1-560.0)
Perkutane und endoskopische Biopsie der Niere und des Nierenbeckens
5-55 Operationen an der Niere
Exklusive
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen (8-836 ff.)
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie von Harnsteinen (8-110 ff.)
Therapeutische perkutane Punktion der Niere (8-155.0) und des Nierenbeckens (8-155.1)
5-55...5-59 Operationen an den Harnorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Durchführung einer Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung fluoreszenzgestützter Resektionsverfahren ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-989)