5-557.a Rekonstruktion der Niere: Dilatation eines rekonstruktiven Nephrostomas
Prozedurenschlüssel 5-557.a aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-557.a ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 5 untergeordneten Codes.
Exklusive
Untergeordnete Codes
- 5-557.a0 Rekonstruktion der Niere: Dilatation eines rekonstruktiven Nephrostomas: Offen chirurgisch lumbal endständig
- 5-557.a1 Rekonstruktion der Niere: Dilatation eines rekonstruktiven Nephrostomas: Offen chirurgisch abdominal endständig
- 5-557.a2 Rekonstruktion der Niere: Dilatation eines rekonstruktiven Nephrostomas: Thorakoabdominal endständig
- 5-557.a3 Rekonstruktion der Niere: Dilatation eines rekonstruktiven Nephrostomas: Laparoskopisch oder retroperitoneoskopisch endständig
- 5-557.ax Rekonstruktion der Niere: Dilatation eines rekonstruktiven Nephrostomas: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-557.a.
5-557 Rekonstruktion der Niere
Inklusive
Rekonstruktion des Nierenhohlsystems
5-55 Operationen an der Niere
Exklusive
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen (8-836 ff.)
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie von Harnsteinen (8-110 ff.)
Therapeutische perkutane Punktion der Niere (8-155.0) und des Nierenbeckens (8-155.1)
5-55...5-59 Operationen an den Harnorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Durchführung einer Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung fluoreszenzgestützter Resektionsverfahren ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-989)