5-932.2 Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung: Composite-Material
Prozedurenschlüssel 5-932.2 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
- Zusatzkode
5-932.2 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-932.20 Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung: Composite-Material: Weniger als 10 cm² endständig
- 5-932.21 Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung: Composite-Material: 10 cm² bis unter 50 cm² endständig
- 5-932.22 Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung: Composite-Material: 50 cm² bis unter 100 cm² endständig
- 5-932.23 Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung: Composite-Material: 100 cm² bis unter 200 cm² endständig
- 5-932.24 Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung: Composite-Material: 200 cm² bis unter 300 cm² endständig
- 5-932.25 Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung: Composite-Material: 300 cm² bis unter 400 cm² endständig
- 5-932.26 Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung: Composite-Material: 400 cm² bis unter 500 cm² endständig
- 5-932.27 Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung: Composite-Material: 500 cm² bis unter 750 cm² endständig
- 5-932.28 Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung: Composite-Material: 750 cm² bis unter 1.000 cm² endständig
- 5-932.29 Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung: Composite-Material: 1.000 cm² oder mehr endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-932.2.
5-932 Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung
Hinweis
Die durchgeführten organspezifischen Eingriffe sind gesondert zu kodieren
5-93...5-99 Zusatzinformationen zu Operationen
Hinweis
Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu Operationen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie sind zusätzlich zu Operationen und bei Vorliegen entsprechender Hinweise bei den Primärkodes in Kapitel 8 zu nicht operativen therapeutischen Maßnahmen anzugeben. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig