5-777 Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes
Prozedurenschlüssel 5-777 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-777 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 12 untergeordneten Codes.
Inklusive
Positionierung der Osteotomiesegmente mit Hilfseinrichtungen
Hinweis
Die Entnahme eines Transplantates ist gesondert zu kodieren (5-783 ff.)
Eine Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren (5-77b ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-777.0 Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes: Im Alveolarkammbereich frontal
- 5-777.1 Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes: Im Alveolarkammbereich seitlich
- 5-777.2 Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes: Im Alveolarkammbereich frontal und seitlich in mehreren Segmenten
- 5-777.3 Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes: In der Le-Fort-I-Ebene in einem Stück
- 5-777.4 Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes: In der Le-Fort-I-Ebene in zwei Stücken
- 5-777.5 Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes: In der Le-Fort-I-Ebene in drei oder mehr Stücken
- 5-777.6 Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes: In der Le-Fort-II-Ebene
- 5-777.7 Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes: In der Le-Fort-II-Ebene, kombiniert mit anderer Osteotomie
- 5-777.8 Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes: In der Le-Fort-III-Ebene
- 5-777.9 Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes: In der Le-Fort-III-Ebene, kombiniert mit Le-Fort-I-Ebene
- 5-777.x Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes: Sonstige endständig
- 5-777.y Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-777.
5-77 Andere Operationen an Gesichtsschädelknochen
Hinweis
Die Entnahme eines Transplantates zur mikrovaskulären Anastomosierung ist gesondert zu kodieren (5-858 ff.)
5-76...5-77 Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)