5-77 Andere Operationen an Gesichtsschädelknochen
Prozedurenschlüssel 5-77 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-77 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 12 untergeordneten Codes.
Hinweis
Die Entnahme eines Transplantates zur mikrovaskulären Anastomosierung ist gesondert zu kodieren (5-858 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-770 Inzision (Osteotomie), lokale Exzision und Destruktion (von erkranktem Gewebe) eines Gesichtsschädelknochens
- 5-771 Partielle und totale Resektion eines Gesichtsschädelknochens
- 5-772 Partielle und totale Resektion der Mandibula
- 5-773 Arthroplastik am Kiefergelenk
- 5-774 Plastische Rekonstruktion und Augmentation der Maxilla
- 5-775 Plastische Rekonstruktion und Augmentation der Mandibula
- 5-776 Osteotomie zur Verlagerung des Untergesichtes
- 5-777 Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes
- 5-778 Rekonstruktion der Weichteile im Gesicht
- 5-779 Andere Operationen an Kiefergelenk und Gesichtsschädelknochen
- 5-77a Implantatversorgung für die Rekonstruktion mit Gesichtsepithesen
- 5-77b Knochentransplantation und -transposition an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-77.
5-76...5-77 Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)