5-773.a Arthroplastik am Kiefergelenk: Implantation einer Endoprothese
Prozedurenschlüssel 5-773.a aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-773.a ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 4 untergeordneten Codes.
Exklusive
Wechsel einer Endoprothese (5-779.2 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-773.a0 Arthroplastik am Kiefergelenk: Implantation einer Endoprothese: Totalendoprothese mit vorgefertigten Komponenten endständig
- 5-773.a1 Arthroplastik am Kiefergelenk: Implantation einer Endoprothese: Totalendoprothese mit CAD-CAM-gefertigten Komponenten endständig
- 5-773.a2 Arthroplastik am Kiefergelenk: Implantation einer Endoprothese: Gelenkkopfprothese endständig
- 5-773.ax Arthroplastik am Kiefergelenk: Implantation einer Endoprothese: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-773.a.
5-773 Arthroplastik am Kiefergelenk
Inklusive
Osteosynthese
Exklusive
Kondylotomie (5-775.0)
Hinweis
Die Entnahme eines Transplantates ist gesondert zu kodieren (5-783 ff.)
Eine Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren (5-77b ff.)
5-77 Andere Operationen an Gesichtsschädelknochen
Hinweis
Die Entnahme eines Transplantates zur mikrovaskulären Anastomosierung ist gesondert zu kodieren (5-858 ff.)
5-76...5-77 Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)