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OPS 2026 · Kapitel 5

5-361.07 Anlegen eines aortokoronaren Bypasses: Bypass einfach: Mit autogenen Venen ohne externes Stabilisierungsnetz

Prozedurenschlüssel 5-361.07 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-361.07.

5-361 Anlegen eines aortokoronaren Bypasses

Hinweis

  • Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist im Kode enthalten

  • Wenn der Einsatz der Herz-Lungen-Maschine in tiefer oder profunder Hypothermie erfolgt, ist der entsprechende Kode (8-851.40)(8-851.41)(8-851.50)(8-851.51) gesondert anzugeben

  • Eine gleichzeitig durchgeführte Aneurysmaresektion ist gesondert zu kodieren (5-369.1)

  • Die offen chirurgische Entnahme eines Gefäßes zur Transplantation ist im Kode enthalten

  • Die endoskopische Entnahme eines Gefäßes zur Transplantation ist gesondert zu kodieren (5-38b ff.)

  • Die Art der Konditionierung von entnommenen Gefäßen zur Transplantation ist zusätzlich zu kodieren (5-93a ff.)

  • Die Art des Transplantates ist in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-360 zu kodieren

5-36 Operationen an den Koronargefäßen

Exklusive

  • Operationen bei kongenitalen Gefäßanomalien (5-357 ff.)

Hinweis

  • Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist, sofern nicht im Kode enthalten, gesondert zu kodieren (8-851 ff.)

5-35...5-37 Operationen am Herzen

Exklusive

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Eine Volumenreduktion im Rahmen der Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist nicht gesondert zu kodieren

  • Eine durchgeführte Osteosynthese (außer Drahtcerclagen) ist zusätzlich zu kodieren (5-93b ff.)