Diagnoseschlüssel U69.23! aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
Endständig, kodierbar
Ausrufezeichen-Kode (Zusatzkode)
Meldepflicht nach IfSG beachten
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für U69.23!.
U69.2! Sekundäre Schlüsselnummern für besondere epidemiologische Zwecke
Definition
Die Schlüsselnummern U69.22!, U69.23! und U69.24! dieser Kategorie dienen der Differenzierung von Influenzaviren in porcine, aviäre und sonstige Viren bei Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren (J09) bei besonderen epidemiologischen Ereignissen. Das BfArM wird eine Einschränkung des Anwendungszeitraums der Schlüsselnummern bei Bedarf bekannt geben.