U69.2!Sekundäre Schlüsselnummern für besondere epidemiologische Zwecke
Diagnoseschlüssel U69.2! aus dem ICD-10-GM 2026, amtliche Fassung des BfArM.
Nicht endständig
Ausrufezeichen-Kode (Zusatzkode)
Meldepflicht nach IfSG beachten
U69.2! ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 3 untergeordneten Codes.
Definition
Die Schlüsselnummern U69.22!, U69.23! und U69.24! dieser Kategorie dienen der Differenzierung von Influenzaviren in porcine, aviäre und sonstige Viren bei Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren (J09) bei besonderen epidemiologischen Ereignissen. Das BfArM wird eine Einschränkung des Anwendungszeitraums der Schlüsselnummern bei Bedarf bekannt geben.