9-984 Pflegebedürftigkeit
Prozedurenschlüssel 9-984 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
9-984 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 6 untergeordneten Codes.
Hinweis
Diese Kodes sind für Patienten anzugeben, die im Sinne des § 14 SGB XI pflegebedürftig und gemäß § 15 SGB XI einem Pflegegrad zugeordnet sind. Wechselt während des stationären Aufenthaltes der Pflegegrad, ist der Kode für die höhere Pflegebedürftigkeit anzugeben. Liegt noch keine Einstufung in einen Pflegegrad vor, ist diese aber bereits beantragt, ist der Kode 9-984.b anzugeben. Wurde eine Höherstufung bei vorliegendem Pflegegrad beantragt, ist neben dem zutreffenden Kode aus 9-984.6 bis 9-984.9 der Kode 9-984.b gesondert anzugeben
Untergeordnete Codes
- 9-984.6 Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftig nach Pflegegrad 1 endständig
- 9-984.7 Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftig nach Pflegegrad 2 endständig
- 9-984.8 Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftig nach Pflegegrad 3 endständig
- 9-984.9 Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftig nach Pflegegrad 4 endständig
- 9-984.a Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftig nach Pflegegrad 5 endständig
- 9-984.b Pflegebedürftigkeit: Erfolgter Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad endständig