9-510 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern
Prozedurenschlüssel 9-510 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
- Einmalkode
9-510 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 7 untergeordneten Codes.
Hinweis
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Anzahl der Stunden ist über den gesamten stationären Aufenthalt zu addieren
Untergeordnete Codes
- 9-510.0 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mindestens 2 bis 4 Stunden endständig
- 9-510.1 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mehr als 4 bis 8 Stunden endständig
- 9-510.2 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mehr als 8 bis 12 Stunden endständig
- 9-510.3 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mehr als 12 bis 16 Stunden endständig
- 9-510.4 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mehr als 16 bis 20 Stunden endständig
- 9-510.5 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mehr als 20 bis 24 Stunden endständig
- 9-510.6 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mehr als 24 Stunden endständig