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OPS 2026 · Kapitel 8

8-91c.10 Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Umfassende Behandlung: Drei übende oder sonstige Verfahren

Prozedurenschlüssel 8-91c.10 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar
  • Einmalkode

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 8-91c.10.

8-91c.1 Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: Umfassende Behandlung

Hinweis

  • Mindestmerkmale: Teamintegrierter Einsatz von mindestens drei der genannten Verfahren

  • Mindestmerkmale: Mindestens 180 Minuten Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie

8-91c Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie

Exklusive

  • Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (8-918 ff.)

  • Interdisziplinäre multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung (8-91b)

Hinweis

  • Jeder teilstationäre schmerztherapeutische Behandlungstag, an dem die nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden, ist einzeln zu kodieren

  • Die interdisziplinäre algesiologische Diagnostik kann mit dem Kode 1-910 verschlüsselt werden, wenn die dort angegebenen Bedingungen erfüllt sind

  • Strukturmerkmale: Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie

  • Strukturmerkmale: Zum Team gehört ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut oder ein Fachpsychotherapeut

  • Strukturmerkmale: Vorhandensein von Physiotherapie oder Sporttherapie oder anderen körperlich übenden Verfahren

  • Mindestmerkmale: Vor Beginn der teilstationären interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie wurde eine interdisziplinäre algesiologische Diagnostik unter Mitarbeit von mindestens 2 Fachdisziplinen (davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin) mit psychometrischer und physischer Funktionstestung und abschließender Teambesprechung abgeschlossen

  • Mindestmerkmale: Teamintegrierte Behandlung chronischer Schmerzpatienten nach festgelegtem Behandlungsplan

  • Mindestmerkmale: Ärztliche Visite oder Teambesprechung mit Behandlungsplanung

  • Mindestmerkmale: Gesamtaufenthaltsdauer pro Tag in der teilstationären Einrichtung (inkl. Erholungszeiten) von mindestens 240 Minuten

  • Mindestmerkmale: Die Größe der Behandlungsgruppen ist auf maximal 8 Patienten begrenzt

  • Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Körperlich übende Verfahren wie z.B. aktivierende Physiotherapie, Trainingstherapie, Ausdauertraining, Dehnungsübungen, sensomotorisches Training, Ergotherapie, Arbeitsplatztraining

  • Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Psychotherapeutisch übende, auch durch Kotherapeuten erbrachte Verfahren wie z.B. Muskelrelaxation, Autogenes Training

  • Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Ärztlich oder psychologisch psychotherapeutische Verfahren wie z.B. psychologische Schmerztherapie, Gruppenpsychotherapie, Edukation, Alltagsplanung, störungsorientierte Einzeltherapie

  • Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Sonstige Verfahren wie z.B. soziale Interventionen, Kreativtherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und/oder Musiktherapie)

  • Eine gleichzeitige akutmedizinische Diagnostik bzw. Behandlung ist gesondert zu kodieren

8-91 Schmerztherapie

Hinweis

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben