8-835.b Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Bipolare phasenverschobene Radiofrequenzablation
Prozedurenschlüssel 8-835.b aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
8-835.b ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 6 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 8-835.b0 Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Bipolare phasenverschobene Radiofrequenzablation: Rechter Vorhof endständig
- 8-835.b1 Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Bipolare phasenverschobene Radiofrequenzablation: AV-Knoten endständig
- 8-835.b2 Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Bipolare phasenverschobene Radiofrequenzablation: Rechter Ventrikel endständig
- 8-835.b3 Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Bipolare phasenverschobene Radiofrequenzablation: Linker Vorhof endständig
- 8-835.b4 Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Bipolare phasenverschobene Radiofrequenzablation: Linker Ventrikel endständig
- 8-835.b5 Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen: Bipolare phasenverschobene Radiofrequenzablation: Pulmonalvenen endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 8-835.b.
8-835 Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen
Hinweis
Eine durchgeführte kathetergestützte elektrophysiologische Untersuchung des Herzens ist gesondert zu kodieren (1-265 ff.)
Eine durchgeführte transseptale Punktion des Herzens ist gesondert zu kodieren (1-274 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (8-990)
Der endovaskuläre Zugang ist im Kode enthalten. Ein perkutaner epikardialer Zugang ist zusätzlich zu kodieren (8-835.f)