8-802.7 Transfusion von Leukozyten: Lymphozyten nach erneuter Gewinnung von demselben Spender, nach Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen
Prozedurenschlüssel 8-802.7 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
- Einmalkode
8-802.7 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 7 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 8-802.70 Transfusion von Leukozyten: Lymphozyten nach erneuter Gewinnung von demselben Spender, nach Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen: Ohne In-vitro-Aufbereitung endständig
- 8-802.71 Transfusion von Leukozyten: Lymphozyten nach erneuter Gewinnung von demselben Spender, nach Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen: Mit virusspezifischer In-vitro-Aufbereitung endständig
- 8-802.72 Transfusion von Leukozyten: Lymphozyten nach erneuter Gewinnung von demselben Spender, nach Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen: Mit pilzspezifischer In-vitro-Aufbereitung endständig
- 8-802.73 Transfusion von Leukozyten: Lymphozyten nach erneuter Gewinnung von demselben Spender, nach Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen: Mit tumorspezifischer In-vitro-Aufbereitung endständig
- 8-802.74 Transfusion von Leukozyten: Lymphozyten nach erneuter Gewinnung von demselben Spender, nach Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen: Mit gentechnischer In-vitro-Aufbereitung endständig
- 8-802.75 Transfusion von Leukozyten: Lymphozyten nach erneuter Gewinnung von demselben Spender, nach Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen: Mit depletierender In-vitro-Aufbereitung endständig
- 8-802.7x Transfusion von Leukozyten: Lymphozyten nach erneuter Gewinnung von demselben Spender, nach Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen: Mit sonstiger In-vitro-Aufbereitung endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 8-802.7.
8-802 Transfusion von Leukozyten
Hinweis
Für Einzeltransfusionen gleichen Typs ist nur ein Kode pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien ist zusätzlich zu kodieren (5-936 ff.)