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OPS 2026 · Kapitel 8

8-711.20 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen: Assistierte Beatmung: Bei Neugeborenen (1. bis 28. Lebenstag)

Prozedurenschlüssel 8-711.20 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar
  • Einmalkode

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 8-711.20.

8-711.2 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen: Assistierte Beatmung

Inklusive

  • Synchronisierte intermittierende Überdruckbeatmung (S-IPPV)

  • Synchronisierte kontinuierliche Überdruckbeatmung (S-CPPV)

  • Intermittierende maschinelle Beatmung (IMV)

8-71 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung

Hinweis

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben