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OPS 2026 · Kapitel 8

8-631.5 Neurostimulation: Anlegen oder Wechsel eines extrakorporalen Neurostimulators

Prozedurenschlüssel 8-631.5 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar
  • Einmalkode

Inklusive

  • Ersteinstellung

  • Anlegen oder Wechsel eines teilimplantierbaren Neurostimulators

Hinweis

  • Bei extrakorporalen (teilimplantierbaren) Systemen wird nur die Neurostimulationselektrode implantiert. Impulsgenerator und Energieversorgung sind extrakorporal

  • Die Implantation oder der Wechsel der Neurostimulationselektrode zur epiduralen Stimulation mit einem extrakorporalen Neurostimulator sind gesondert zu kodieren (5-039.39)

  • Die Implantation oder der Wechsel der Neurostimulationselektrode zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit einem extrakorporalen Neurostimulator sind gesondert zu kodieren (5-059.88)

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 8-631.5.

8-631 Neurostimulation

Hinweis

  • Die Ersteinstellung nach Implantation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, im Kode für die Implantation enthalten

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben