8-523.4 Andere Hochvoltstrahlentherapie: Ganzkörperbestrahlung
Prozedurenschlüssel 8-523.4 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
8-523.4 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 3 untergeordneten Codes.
Hinweis
Bei Abschirmung von Lunge und/oder Leber ist für die Kodierung die Gesamtdosis außerhalb der abgeschirmten Bereiche entscheidend
Untergeordnete Codes
- 8-523.40 Andere Hochvoltstrahlentherapie: Ganzkörperbestrahlung: Gesamtdosis unter 4 Gy endständig
- 8-523.41 Andere Hochvoltstrahlentherapie: Ganzkörperbestrahlung: Gesamtdosis 4 Gy bis unter 10 Gy endständig
- 8-523.42 Andere Hochvoltstrahlentherapie: Ganzkörperbestrahlung: Gesamtdosis 10 Gy oder mehr endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 8-523.4.
8-52 Strahlentherapie
Hinweis
Die Strahlentherapie beinhaltet die regelmäßige Dokumentation mit geeigneten Systemen (Film, Portal-Imaging-System)
Jede Fraktion ist einzeln zu kodieren. Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens. Ein Zielvolumen ist das Körpervolumen, welches ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung über zweckmäßige Feldanordnungen erfasst und mit einer festgelegten Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann
Eine oder mehrere simultan-integrierte Boost-Bestrahlungen sind zusätzlich zu kodieren (8-52e)
Die Bestrahlungssimulation (8-528 ff.) und die Bestrahlungsplanung (8-529 ff.) sind gesondert zu kodieren