8-522 Hochvoltstrahlentherapie
Prozedurenschlüssel 8-522 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
8-522 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 12 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 8-522.0 Hochvoltstrahlentherapie: Telekobaltgerät bis zu 2 Bestrahlungsfelder endständig
- 8-522.1 Hochvoltstrahlentherapie: Telekobaltgerät 3 bis 4 Bestrahlungsfelder endständig
- 8-522.2 Hochvoltstrahlentherapie: Telekobaltgerät mehr als 4 Bestrahlungsfelder oder 3D-geplante Bestrahlung endständig
- 8-522.3 Hochvoltstrahlentherapie: Linearbeschleuniger bis zu 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, bis zu 2 Bestrahlungsfelder
- 8-522.6 Hochvoltstrahlentherapie: Linearbeschleuniger mehr als 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, bis zu 2 Bestrahlungsfelder
- 8-522.9 Hochvoltstrahlentherapie: Linearbeschleuniger, intensitätsmodulierte Radiotherapie
- 8-522.a Hochvoltstrahlentherapie: Linearbeschleuniger bis zu 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, mehr als 2 Bestrahlungsfelder
- 8-522.b Hochvoltstrahlentherapie: Linearbeschleuniger bis zu 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, 3D-geplante Bestrahlung
- 8-522.c Hochvoltstrahlentherapie: Linearbeschleuniger mehr als 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, mehr als 2 Bestrahlungsfelder
- 8-522.d Hochvoltstrahlentherapie: Linearbeschleuniger mehr als 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, 3D-geplante Bestrahlung
- 8-522.x Hochvoltstrahlentherapie: Sonstige endständig
- 8-522.y Hochvoltstrahlentherapie: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 8-522.
8-52 Strahlentherapie
Hinweis
Die Strahlentherapie beinhaltet die regelmäßige Dokumentation mit geeigneten Systemen (Film, Portal-Imaging-System)
Jede Fraktion ist einzeln zu kodieren. Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens. Ein Zielvolumen ist das Körpervolumen, welches ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung über zweckmäßige Feldanordnungen erfasst und mit einer festgelegten Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann
Eine oder mehrere simultan-integrierte Boost-Bestrahlungen sind zusätzlich zu kodieren (8-52e)
Die Bestrahlungssimulation (8-528 ff.) und die Bestrahlungsplanung (8-529 ff.) sind gesondert zu kodieren