5-98c Anwendung eines Klammernahtgerätes und sonstiger Nahtsysteme
Prozedurenschlüssel 5-98c aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
- Zusatzkode
5-98c ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.
Exklusive
Wundverschluss an Haut und Unterhaut
Clippen von Blutgefäßen
Untergeordnete Codes
- 5-98c.0 Anwendung eines Klammernahtgerätes und sonstiger Nahtsysteme: Lineares Klammernahtgerät, offen chirurgisch, für die intrathorakale oder intraabdominale Anwendung endständig
- 5-98c.1 Anwendung eines Klammernahtgerätes und sonstiger Nahtsysteme: Lineares Klammernahtgerät, laparoskopisch oder thorakoskopisch, für die intrathorakale oder intraabdominale Anwendung endständig
- 5-98c.2 Anwendung eines Klammernahtgerätes und sonstiger Nahtsysteme: Zirkuläres Klammernahtgerät für die Anwendung am Gastrointestinaltrakt und/oder am Respirationstrakt endständig
- 5-98c.3 Anwendung eines Klammernahtgerätes und sonstiger Nahtsysteme: Zirkuläres Klammernahtgerät für die Anwendung bei Gefäßanastomosen endständig
- 5-98c.4 Anwendung eines Klammernahtgerätes und sonstiger Nahtsysteme: Gerät zur Fixierung von Stent-Prothesen durch Verschraubung endständig
- 5-98c.5 Anwendung eines Klammernahtgerätes und sonstiger Nahtsysteme: Endoskopisches Nahtsystem endständig
- 5-98c.6 Anwendung eines Klammernahtgerätes und sonstiger Nahtsysteme: Knotenersatzverfahren mit Clip-Fixierung endständig
- 5-98c.7 Anwendung eines Klammernahtgerätes und sonstiger Nahtsysteme: Gefäßkoppler zur mikrovaskulären Anastomosierung
- 5-98c.x Anwendung eines Klammernahtgerätes und sonstiger Nahtsysteme: Sonstige endständig
- 5-98c.y Anwendung eines Klammernahtgerätes und sonstiger Nahtsysteme: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-98c.
5-93...5-99 Zusatzinformationen zu Operationen
Hinweis
Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu Operationen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie sind zusätzlich zu Operationen und bei Vorliegen entsprechender Hinweise bei den Primärkodes in Kapitel 8 zu nicht operativen therapeutischen Maßnahmen anzugeben. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig