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OPS 2026 · Kapitel 5

5-869.2 Andere Operationen an den Bewegungsorganen: Einbringen von Fixationsmaterial am Knochen bei Operationen am Weichteilgewebe

Prozedurenschlüssel 5-869.2 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Inklusive

  • Stabilisierung durch Fixationsverfahren bei Syndesmosenverletzung am Sprunggelenk (z.B. Stellschraube)

  • Fadenanker

Exklusive

Hinweis

  • Durchgeführte Weichteileingriffe sind gesondert zu kodieren

  • Die ausschließliche Verwendung von Fäden bei einer Naht ist hier nicht zu kodieren

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-869.2.

5-86 Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten, andere Operationen an den Bewegungsorganen und Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen

Inklusive

  • Operationen bei kongenitalen Anomalien des Fußes

  • Operationen bei anderen kongenitalen Anomalien des Bewegungsapparates

  • Andere Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweis

  • Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)

5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)