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OPS 2026 · Kapitel 5

5-836.57 Spondylodese: Ventral: 5 Segmente

Prozedurenschlüssel 5-836.57 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-836.57.

5-836 Spondylodese

Inklusive

  • Korrekturspondylodese

Exklusive

Hinweis

  • Die Entnahme eines Knochenspanes ist gesondert zu kodieren (5-783 ff.)

  • Eine zusätzlich durchgeführte Osteosynthese oder eine dynamische Stabilisierung sind gesondert zu kodieren (5-83b ff.)

  • Die Art der verwendeten Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantate ist zusätzlich zu kodieren (5-835 ff.)

  • Ein zusätzlich durchgeführter Wirbelkörperersatz durch Implantat oder durch sonstige Materialien ist gesondert zu kodieren (5-837.0 ff.)(5-837.a ff.)

  • Eine zusätzlich durchgeführte Exzision von Knochen- und Gelenkgewebe (z.B. zur Osteotomie) ist gesondert zu kodieren (5-832 ff.)

  • Ein zusätzlich durchgeführtes ventrales Release ist gesondert zu kodieren (5-839.7)

  • Eine Spondylodese liegt nur bei Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantaten vor, nicht bei alleiniger Instrumentierung oder Osteosynthese (5-83b ff.). Die Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantate müssen in die eröffneten, entknorpelten und/oder angefrischten Wirbelgelenke (dorsale Spondylodese) oder in den Intervertebralraum (ventrale Spondylodese) eingebracht werden

  • Halswirbel ohne dazwischenliegende Bandscheibe sind bei der Zählung der Segmente zu berücksichtigen

  • Die knöchernen Strukturen, die mit der Wirbelsäule artikulieren (Occiput, Os sacrum, Os ilium), sind bei der Zählung der Segmente jeweils als 1 Segment zu berücksichtigen

5-83 Operationen an der Wirbelsäule

Exklusive

  • Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal (5-03)

Hinweis

5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)