5-830 Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule
Prozedurenschlüssel 5-830 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-830 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-830.0 Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Debridement endständig
- 5-830.1 Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Sequesterotomie endständig
- 5-830.2 Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Facettendenervierung endständig
- 5-830.3 Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Entfernung eines Fremdkörpers endständig
- 5-830.4 Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Drainage endständig
- 5-830.5 Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Revision einer Fistel endständig
- 5-830.6 Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Revision einer Fistel mit Sequesterotomie endständig
- 5-830.7 Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Einbringen eines Medikamententrägers endständig
- 5-830.x Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Sonstige endständig
- 5-830.y Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-830.
5-83 Operationen an der Wirbelsäule
Exklusive
Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal (5-03)
Hinweis
Der offen chirurgische oder der endoskopische Zugang ist gesondert zu kodieren (5-030 ff.)(5-031 ff.)(5-032 ff.)
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)
Die computergestützte Planung von Wirbelsäulenoperationen ist zusätzlich zu kodieren (5-83w.2 ff.)
5-78...5-86 Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist (5-931 ff.)