5-716 Konstruktion und Rekonstruktion der Vulva (und des Perineums)
Prozedurenschlüssel 5-716 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-716 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 8 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-716.0 Konstruktion und Rekonstruktion der Vulva (und des Perineums): Naht (nach Verletzung) endständig
- 5-716.1 Konstruktion und Rekonstruktion der Vulva (und des Perineums): Plastische Rekonstruktion endständig
- 5-716.2 Konstruktion und Rekonstruktion der Vulva (und des Perineums): Plastische Rekonstruktion, mikrochirurgisch (bei kongenitalen Fehlbildungen) endständig
- 5-716.3 Konstruktion und Rekonstruktion der Vulva (und des Perineums): Erweiterungsplastik des Introitus vaginae endständig
- 5-716.4 Konstruktion und Rekonstruktion der Vulva (und des Perineums): Konstruktion des Introitus vaginae (bei kongenitalen Fehlbildungen) endständig
- 5-716.5 Konstruktion und Rekonstruktion der Vulva (und des Perineums): Fistelverschluss endständig
- 5-716.x Konstruktion und Rekonstruktion der Vulva (und des Perineums): Sonstige endständig
- 5-716.y Konstruktion und Rekonstruktion der Vulva (und des Perineums): N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-716.
5-71 Operationen an der Vulva
Exklusive
Operationen im Zusammenhang mit einer Geburt (5-758 ff.)(5-759.1)
Hinweis
Operationen an der Urethra, der Vagina oder am Anus sind gesondert zu kodieren (5-58)(5-70)(5-49)
Lappenplastiken sind gesondert zu kodieren (5-903.1 ff. bis 5-903.4 ff.)(5-903.6 ff. bis 5-903.x ff.)(5-857 ff.)
5-65...5-71 Operationen an den weiblichen Genitalorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren (5-933 ff.)