5-663 Destruktion und Verschluss der Tubae uterinae [Sterilisationsoperation]
Prozedurenschlüssel 5-663 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-663 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 8 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-663.0 Destruktion und Verschluss der Tubae uterinae [Sterilisationsoperation]: Elektrokoagulation
- 5-663.1 Destruktion und Verschluss der Tubae uterinae [Sterilisationsoperation]: Anbringen von Clips
- 5-663.2 Destruktion und Verschluss der Tubae uterinae [Sterilisationsoperation]: Anbringen von "Fallopian rings"
- 5-663.3 Destruktion und Verschluss der Tubae uterinae [Sterilisationsoperation]: Fimbriektomie
- 5-663.4 Destruktion und Verschluss der Tubae uterinae [Sterilisationsoperation]: Salpingektomie, partiell
- 5-663.5 Destruktion und Verschluss der Tubae uterinae [Sterilisationsoperation]: Unterbindung mit Durchtrennung oder Destruktion
- 5-663.x Destruktion und Verschluss der Tubae uterinae [Sterilisationsoperation]: Sonstige
- 5-663.y Destruktion und Verschluss der Tubae uterinae [Sterilisationsoperation]: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-663.
5-66 Operationen an der Tuba uterina
Exklusive
Operationen bei Extrauteringravidität (5-744 ff.)
5-65...5-71 Operationen an den weiblichen Genitalorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren (5-933 ff.)