5-593.0 Transvaginale Suspensionsoperation [Zügeloperation]: Mit autogenem Material
Prozedurenschlüssel 5-593.0 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-593.0 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 4 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-593.00 Transvaginale Suspensionsoperation [Zügeloperation]: Mit autogenem Material: Levatorplastik endständig
- 5-593.01 Transvaginale Suspensionsoperation [Zügeloperation]: Mit autogenem Material: Pubokokzygeusplastik endständig
- 5-593.02 Transvaginale Suspensionsoperation [Zügeloperation]: Mit autogenem Material: Faszienzügelplastik endständig
- 5-593.0x Transvaginale Suspensionsoperation [Zügeloperation]: Mit autogenem Material: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-593.0.
5-55...5-59 Operationen an den Harnorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Durchführung einer Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung fluoreszenzgestützter Resektionsverfahren ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-989)