5-590 Inzision und Exzision von retroperitonealem Gewebe
Prozedurenschlüssel 5-590 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-590 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 9 untergeordneten Codes.
Exklusive
Biopsie durch Inzision an perirenalem Gewebe (1-560.1)
Untergeordnete Codes
- 5-590.0 Inzision und Exzision von retroperitonealem Gewebe: Inzision, perirenal
- 5-590.1 Inzision und Exzision von retroperitonealem Gewebe: Drainage, perirenal
- 5-590.2 Inzision und Exzision von retroperitonealem Gewebe: Drainage, retroperitoneal
- 5-590.3 Inzision und Exzision von retroperitonealem Gewebe: Drainage, pelvin
- 5-590.4 Inzision und Exzision von retroperitonealem Gewebe: Exzision von perirenalem Gewebe
- 5-590.5 Inzision und Exzision von retroperitonealem Gewebe: Exzision von retroperitonealem Gewebe
- 5-590.8 Inzision und Exzision von retroperitonealem Gewebe: Resektion von Gewebe ohne sichere Organzuordnung
- 5-590.x Inzision und Exzision von retroperitonealem Gewebe: Sonstige
- 5-590.y Inzision und Exzision von retroperitonealem Gewebe: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-590.
5-55...5-59 Operationen an den Harnorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Durchführung einer Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung fluoreszenzgestützter Resektionsverfahren ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-989)