5-57 Operationen an der Harnblase
Prozedurenschlüssel 5-57 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-57 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 11 untergeordneten Codes.
Exklusive
Harninkontinenz-Operationen (5-592 bis 5-598 ff.5-599.0 ff.)
Hinweis
Prozeduren an einer Ersatzharnblase oder einem Pouch sind, sofern sie mit dem OPS nicht spezifisch kodierbar sind, mit dem Kode der jeweiligen Prozedur an der Harnblase zu verschlüsseln
Untergeordnete Codes
- 5-570 Endoskopische Entfernung von Steinen, Fremdkörpern und Tamponaden der Harnblase
- 5-571 Zystotomie [Sectio alta]
- 5-572 Zystostomie
- 5-573 Transurethrale Inzision, Exzision, Destruktion und Resektion von (erkranktem) Gewebe der Harnblase
- 5-574 Offen chirurgische und laparoskopische Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe der Harnblase
- 5-575 Partielle Harnblasenresektion
- 5-576 Zystektomie
- 5-577 Ersatz der Harnblase
- 5-578 Andere plastische Rekonstruktion der Harnblase
- 5-579 Andere Operationen an der Harnblase
- 5-57a Perkutane Destruktion von (erkranktem) Gewebe der Harnblase
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-57.
5-55...5-59 Operationen an den Harnorganen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Durchführung einer Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung fluoreszenzgestützter Resektionsverfahren ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-989)