5-513.u Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Verschluss einer Leckage mit embolisierenden Flüssigkeiten
Prozedurenschlüssel 5-513.u aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-513.u ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 5 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-513.u0 Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Verschluss einer Leckage mit embolisierenden Flüssigkeiten: Bis unter 1,0 ml endständig
- 5-513.u1 Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Verschluss einer Leckage mit embolisierenden Flüssigkeiten: 1,0 ml bis unter 1,5 ml endständig
- 5-513.u2 Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Verschluss einer Leckage mit embolisierenden Flüssigkeiten: 1,5 ml bis unter 2,0 ml endständig
- 5-513.u3 Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Verschluss einer Leckage mit embolisierenden Flüssigkeiten: 2,0 ml bis unter 2,5 ml endständig
- 5-513.u4 Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Verschluss einer Leckage mit embolisierenden Flüssigkeiten: 2,5 ml oder mehr endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-513.u.
5-513 Endoskopische Operationen an den Gallengängen
Inklusive
Röntgendarstellung der Gallenwege (ERC) sowie der Gallen- und Pankreaswege (ERCP)
Exklusive
Diagnostische Endoskopie der Gallen- und Pankreaswege (1-64)
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie in Gallenblase und Gallengängen (8-111 ff.)
Hinweis
Die Verwendung eines Einmal-Endoskops ist zusätzlich zu kodieren (5-54a.2 ff.)
5-51 Operationen an Gallenblase und Gallenwegen
Exklusive
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie in Gallenblase und Gallengängen (8-111 ff.)
5-42...5-54 Operationen am Verdauungstrakt
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren (5-933 ff.)
Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig