5-504 Lebertransplantation
Prozedurenschlüssel 5-504 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-504 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 8 untergeordneten Codes.
Exklusive
Allogene Hepatozytentransplantation (8-862 ff.)
Hinweis
Bei nicht AB0-kompatibler Transplantation ist der Kode 5-930.21 zusätzlich anzugeben
Die Art der Konservierung von Organtransplantaten ist zusätzlich zu kodieren (5-939 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-504.0 Lebertransplantation: Komplett (gesamtes Organ) endständig
- 5-504.1 Lebertransplantation: Partiell (Split-Leber) endständig
- 5-504.2 Lebertransplantation: Auxiliär (linker Leberlappen zusätzlich zum eigenen Organ) endständig
- 5-504.3 Lebertransplantation: Retransplantation, komplett (gesamtes Organ) während desselben stationären Aufenthaltes endständig
- 5-504.4 Lebertransplantation: Retransplantation, partiell (Split-Leber) während desselben stationären Aufenthaltes endständig
- 5-504.5 Lebertransplantation: Retransplantation, auxiliär (linker Leberlappen zusätzlich zum vorhandenen Organ) während desselben stationären Aufenthaltes endständig
- 5-504.x Lebertransplantation: Sonstige endständig
- 5-504.y Lebertransplantation: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-504.
5-42...5-54 Operationen am Verdauungstrakt
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren (5-933 ff.)
Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig