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OPS 2026 · Kapitel 5

5-433.23 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Magens: Exzision, endoskopisch: Endoskopische Mukosaresektion

Prozedurenschlüssel 5-433.23 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Hinweis

  • Die Anzahl der Polypen mit mindestens 2 cm Durchmesser ist zusätzlich zu kodieren (5-433.6 ff.)

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-433.23.

5-433.2 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Magens: Exzision, endoskopisch

Hinweis

  • Die Blutstillung durch einen auf ein Endoskop aufgesteckten ringförmigen Clip (5-449.s3) oder durch Auftragen von Substanzen (5-449.t3)(5-449.v3) ist gesondert zu kodieren

  • Die Geweberaffung oder der Gewebeverschluss durch ein in der Muskularis fixiertes Ankersystem ist gesondert zu kodieren (5-44a.4)

5-433 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Magens

Inklusive

  • Destruktion zur Blutstillung

Exklusive

5-43 Inzision, Exzision und Resektion am Magen

Inklusive

  • Innere Schienung

Hinweis

  • Die Verwendung eines Einmal-Endoskops ist zusätzlich zu kodieren (5-54a.2 ff.)

5-42...5-54 Operationen am Verdauungstrakt

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren (5-933 ff.)

  • Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht

  • Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)

  • Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig