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OPS 2026 · Kapitel 5

5-320.0 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus: Durch Bronchoskopie

Prozedurenschlüssel 5-320.0 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar
  • Seitenangabe erforderlich

Inklusive

  • Bronchoskopische Blutstillung

Exklusive

  • Nicht destruierende bronchoskopische Blutstillung als selbständiger Eingriff (5-339.a)

Hinweis

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Verwendung eines ultradünnen Tracheobronchoskops ist zusätzlich zu kodieren (5-33a.1)

  • Die Verwendung eines Einmal-Tracheobronchoskops ist zusätzlich zu kodieren (5-33a.2)

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-320.0.

5-320 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus

Exklusive

  • Bronchoskopische Biopsie

  • Biopsie eines Bronchus durch Inzision (1-581.2)

5-32 Exzision und Resektion an Lunge und Bronchus

Inklusive

  • Simultan mit Lungenparenchymresektion durchgeführte Dekortikationen und viszerale Pleurektomien

Exklusive

Hinweis

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

5-32...5-34 Operationen an Lunge und Bronchus

Inklusive

  • Thorakoskopische Eingriffe, Lasereingriffe, photodynamische Eingriffe

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)