5-244.0 Alveolarkammplastik und Vestibulumplastik: Alveolarkammplastik (Umschlagfalte)
Prozedurenschlüssel 5-244.0 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-244.0 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 5 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-244.00 Alveolarkammplastik und Vestibulumplastik: Alveolarkammplastik (Umschlagfalte): Ohne Transplantat endständig
- 5-244.01 Alveolarkammplastik und Vestibulumplastik: Alveolarkammplastik (Umschlagfalte): Mit Hauttransplantat endständig
- 5-244.02 Alveolarkammplastik und Vestibulumplastik: Alveolarkammplastik (Umschlagfalte): Mit Schleimhauttransplantat endständig
- 5-244.03 Alveolarkammplastik und Vestibulumplastik: Alveolarkammplastik (Umschlagfalte): Mit Knochentransplantat endständig
- 5-244.0x Alveolarkammplastik und Vestibulumplastik: Alveolarkammplastik (Umschlagfalte): Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-244.0.
5-244 Alveolarkammplastik und Vestibulumplastik
Exklusive
Resektion des Alveolarkammes (5-771.0 ff.)
Alveolarkammerhöhung (5-774 ff.)(5-775 ff.)
Hinweis
Die Entnahme eines Transplantates ist gesondert zu kodieren (5-242.5)(5-242.6)(5-783 ff.)(5-858 ff.)(5-901 ff.)(5-904 ff.)
5-23...5-28 Operationen an Mundhöhle und Gesicht
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)