5-223 Operationen an der Stirnhöhle
Prozedurenschlüssel 5-223 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-223 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 10 untergeordneten Codes.
Inklusive
Polypenentfernung
Untergeordnete Codes
- 5-223.0 Operationen an der Stirnhöhle: Von außen mit Fensterung des Stirnhöhlenbodens (OP nach Ritter-Jansen) endständig
- 5-223.1 Operationen an der Stirnhöhle: Von außen mit Fensterung des Stirnhöhlenbodens und der Stirnhöhlenvorderwand (OP nach Killian) endständig
- 5-223.2 Operationen an der Stirnhöhle: Radikaloperation von außen mit Resektion des Stirnhöhlenbodens und der Stirnhöhlenvorderwand (OP nach Riedel) endständig
- 5-223.3 Operationen an der Stirnhöhle: Osteoplastische Operation endständig
- 5-223.5 Operationen an der Stirnhöhle: Endonasale Stirnhöhlenoperation endständig
- 5-223.6 Operationen an der Stirnhöhle: Anlage einer Mediandrainage endständig
- 5-223.7 Operationen an der Stirnhöhle: Ballondilatation des Eingangs der Stirnhöhle endständig
- 5-223.8 Operationen an der Stirnhöhle: Einlegen oder Wechsel eines medikamentefreisetzenden selbstexpandierenden bioresorbierbaren Implantates endständig
- 5-223.x Operationen an der Stirnhöhle: Sonstige endständig
- 5-223.y Operationen an der Stirnhöhle: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-223.
5-21...5-22 Operationen an Nase und Nasennebenhöhlen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Der Einsatz der pESS-Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-98f)