5-149.2 Andere Operationen an der Linse: Sonderform der Intraokularlinse
Prozedurenschlüssel 5-149.2 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
- Zusatzkode
5-149.2 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 7 untergeordneten Codes.
Hinweis
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Die durchgeführte Operation ist gesondert zu kodieren
Untergeordnete Codes
- 5-149.20 Andere Operationen an der Linse: Sonderform der Intraokularlinse: Multifokale Intraokularlinse endständig
- 5-149.21 Andere Operationen an der Linse: Sonderform der Intraokularlinse: Torische Intraokularlinse endständig
- 5-149.22 Andere Operationen an der Linse: Sonderform der Intraokularlinse: Akkommodative Intraokularlinse endständig
- 5-149.23 Andere Operationen an der Linse: Sonderform der Intraokularlinse: Irisprint-Intraokularlinse, patientenindividuell endständig
- 5-149.24 Andere Operationen an der Linse: Sonderform der Intraokularlinse: Intraokularlinse mit Vergrößerungsfaktor endständig
- 5-149.25 Andere Operationen an der Linse: Sonderform der Intraokularlinse: Intraokularlinse mit Winkelverschiebung endständig
- 5-149.2x Andere Operationen an der Linse: Sonderform der Intraokularlinse: Sonstige endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-149.2.
5-08...5-16 Operationen an den Augen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)