5-126 Refraktive Keratoplastik und andere Rekonstruktion der Kornea
Prozedurenschlüssel 5-126 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-126 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 7 untergeordneten Codes.
Exklusive
Keratektomie aus anderer Indikation (5-123.2 ff.)
Hinweis
Die Art der verwendeten Lasertechnik ist zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Untergeordnete Codes
- 5-126.0 Refraktive Keratoplastik und andere Rekonstruktion der Kornea: Keratotomie
- 5-126.1 Refraktive Keratoplastik und andere Rekonstruktion der Kornea: Photorefraktive Keratektomie endständig
- 5-126.2 Refraktive Keratoplastik und andere Rekonstruktion der Kornea: Keratomileusis endständig
- 5-126.7 Refraktive Keratoplastik und andere Rekonstruktion der Kornea: Implantation eines intrastromalen Ringsegmentes endständig
- 5-126.8 Refraktive Keratoplastik und andere Rekonstruktion der Kornea: Vernetzung der Hornhaut mit Riboflavin und UV-A-Bestrahlung [Korneales Crosslinking] endständig
- 5-126.x Refraktive Keratoplastik und andere Rekonstruktion der Kornea: Sonstige endständig
- 5-126.y Refraktive Keratoplastik und andere Rekonstruktion der Kornea: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-126.
5-08...5-16 Operationen an den Augen
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)