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OPS 2026 · Kapitel 5

5-039.g Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Vorderwurzelstimulation mit Implantation oder Wechsel einer subduralen Elektrode

Prozedurenschlüssel 5-039.g aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.

  • Endständig, kodierbar

Inklusive

  • Ersteinstellung

Exklusive

  • Wechsel eines Neurostimulators zur Vorderwurzelstimulation ohne Wechsel einer subduralen Elektrode (5-039.h)

  • Implantation eines Neurostimulators zur Vorderwurzelstimulation ohne Implantation einer subduralen Elektrode (5-039.p)

Hinweis

  • Die durchgeführte Deafferenzierung ist gesondert zu kodieren (5-034.7)

  • Die Implantation oder der Wechsel einer subduralen Elektrode zur Vorderwurzelstimulation sind gesondert zu kodieren (5-039.8)

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist auch zu verwenden bei zweizeitiger Implantation einer subduralen Elektrode und eines Neurostimulators zur Vorderwurzelstimulation während desselben stationären Aufenthaltes

Hinweise der übergeordneten Klassen

Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-039.g.

5-039 Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen

Exklusive

  • Implantation, Revision und Entfernung einer Medikamentenpumpe (5-038 ff.)

Hinweis

5-03 Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal

Inklusive

  • Operationen an intraspinalen Teilen von Rückenmarknerven oder spinalen Ganglien

Exklusive

  • Operationen an der knöchernen Wirbelsäule (5-83)

5-01...5-05 Operationen am Nervensystem

Hinweis

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)

  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)

  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)

  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)

  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)

  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)

  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)

  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)

  • Die Anwendung fluoreszenzgestützter Resektionsverfahren ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-989)

  • Die Anwendung eines Endoskopiesystems ist zusätzlich zu kodieren (5-059.b), wenn der Kode für den Eingriff diese Information nicht enthält