5-023 Anlegen eines Liquorshunts [Shunt-Implantation]
Prozedurenschlüssel 5-023 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
5-023 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 6 untergeordneten Codes.
Untergeordnete Codes
- 5-023.0 Anlegen eines Liquorshunts [Shunt-Implantation]: Ableitung in den Herzvorhof
- 5-023.1 Anlegen eines Liquorshunts [Shunt-Implantation]: Ableitung in den Peritonealraum
- 5-023.2 Anlegen eines Liquorshunts [Shunt-Implantation]: Ableitung in den Pleuraspalt
- 5-023.3 Anlegen eines Liquorshunts [Shunt-Implantation]: Implantation oder Wechsel eines telemetrischen Shuntsensors endständig
- 5-023.x Anlegen eines Liquorshunts [Shunt-Implantation]: Sonstige endständig
- 5-023.y Anlegen eines Liquorshunts [Shunt-Implantation]: N.n.bez. endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 5-023.
5-02 Andere Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten
Inklusive
Rekonstruktion, Verschluss und sonstige Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen
Hinweis
Der Zugang ist gesondert zu kodieren (5-010 ff.)(5-011 ff.)
5-01...5-05 Operationen am Nervensystem
Hinweis
Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-984)
Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-985 ff.)
Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-986 ff.)
Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-987 ff.)
Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-988 ff.)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren (5-981)
Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren (5-982 ff.)
Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-983)
Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren (5-995)
Die Anwendung fluoreszenzgestützter Resektionsverfahren ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren (5-989)
Die Anwendung eines Endoskopiesystems ist zusätzlich zu kodieren (5-059.b), wenn der Kode für den Eingriff diese Information nicht enthält