1-202.0 Diagnostik zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls: Bei einem potenziellen Organspender
Prozedurenschlüssel 1-202.0 aus dem OPS 2026, amtliche Fassung des BfArM.
- Nicht endständig
1-202.0 ist nicht endständig. Kodiert wird mit einem der 2 untergeordneten Codes.
Hinweis
Als Datum der Leistungserbringung ist das Datum anzugeben, an welchem mit der Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls begonnen wurde
Nicht angegeben werden dürfen diese Kodes, wenn der Patient zu Lebzeiten einer möglichen Organspende widersprochen hat oder medizinische Kontraindikationen für eine Organspende vorliegen
Untergeordnete Codes
- 1-202.00 Diagnostik zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls: Bei einem potenziellen Organspender: Ohne Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls endständig
- 1-202.01 Diagnostik zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls: Bei einem potenziellen Organspender: Mit Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls endständig
Hinweise der übergeordneten Klassen
Inklusiva, Exklusiva und Hinweise übergeordneter Klassen gelten auch für 1-202.0.
1-202 Diagnostik zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
Hinweis
Diese Kodes sind nur zu verwenden bei Diagnostik nach der jeweils gültigen Fortschreibung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (siehe im Zusammenhang mit einer Organspende auch § 5 und § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Transplantationsgesetz)
Die durchgeführten Einzelmaßnahmen sind nicht gesondert zu kodieren
1-20 Neurologische Untersuchungen
Hinweis
Das neurologische Monitoring ist gesondert zu kodieren (8-92)
1-20...1-33 Untersuchung einzelner Körpersysteme
Hinweis
Das Anästhesieverfahren bei einer diagnostischen Maßnahme kann zusätzlich kodiert werden, sofern die diagnostische Maßnahme üblicherweise ohne Allgemeinanästhesie durchgeführt wird (8-90)